Gendersensible Sprache

Geschlechtersensible Formulierung bedeutet, Sprache so zu verwenden und einzusetzen, dass alle Geschlechter oder Identitäten gleichermaßen sichtbar und wertschätzend angesprochen werden. Der Leitfaden "ÜberzeuGENDERe Sprache" (7. Auflage, 2021) zeigt auf, wie dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen an Gesetzgebung, Rechtschreibung, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit verwirklicht werden kann. Anhand zahlreicher Formulierungshilfen erleichtert er den Einstieg und Ihre Arbeit. 

Fordern Sie als Mitglied der Universität gerne Druckexemplare des Leitfadens für Ihren Bereich bei uns an. 

Weitere Informationen finden Sie in der Orientierungshilfe zu diskriminierugnssensibler Sprache auf der Website des Referats Chancengerechtigkeit.

Kurz und knapp: Was können Sie sprachlich konkret tun?

Vier einfache Grundregeln helfen schon sehr gut weiter:

  1. Nutzen Sie möglichst neutrale Ausdrücke in Ihrer (An-)Sprache und Ihren Schreiben (Mitarbeitende, Verwaltungsangestellte, Vorsitz, berechtigte Person, Sehr geehrte Anwesende, Nutzende, Liebe Alle, etc.).
  2. Machen Sie Frauen mit sichtbar, indem Sie sowohl die weibliche als auch die männliche Form nutzen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dekaninnen und Dekane etc.).
  3. Möchten Sie alle Geschlechter gleichwertig ansprechen und sichtbar machen, nutzen Sie am besten den Genderstern (Dozent*innen, Vorsitzende*r, Mitarbeiter*innen, etc.).
  4. Fragen Sie nach, wie eine Person angesprochen werden möchte, wenn Sie sich unsicher sind. Sie zeigen damit Respekt und Ihr Wissen um unterschiedliche Geschlechteridentitäten. Sofern die Person Neopronomen für sich verwendet, bietet beispielsweise die Webanwendung DREO Unterstützung beim Üben.

Hintergrund

Seit 1999 schreibt § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW die geschlechtergerechte Sprache für den öffentlichen Dienst in NRW vor: "Gesetze und andere Rechtsvorschriften tragen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung. In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten. In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden." Das Rektorat der Universität zu Köln rief im Jahr 2019 alle Verwaltungseinheiten auf, die Erfassung aller nach PStG vorgegebenen Geschlechtsangaben (weiblich, männlich, divers, offen) in allen elektronischen Systemen der UzK zu ermöglichen. Bei der Erfassung des Merkmals "divers" oder "offen" ist im Schriftverkehr eine geschlechtsneutrale Anrede zu verwenden (z.B. "Sehr geehrte*r/Titel/Vorname/Name"). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 27/2019. 2022 hat sich das Rektorat erneut für die Verwendung des Gendersterns ausgesprochen.

 

Weiterführende Informationen